Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen und Coachings durch Eva Marx Coaching People | Business | Planet (im Folgenden Eva Marx Coaching) vertreten durch Eva Marx wie z. B. Workshops, Seminare, Einzel- und Teamcoachings und regeln das Verhältnis zwischen Eva Marx Coaching und Klientinnen, Klienten, Teilnehmenden sowie Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt). Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Eva Marx Coaching (per E-Mail) maßgebend.

Die mit Eva Marx Coaching abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges; Eva Marx Coaching schuldet insbesondere kein wirtschaftliches Ergebnis.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das generelle Angebot der Eva Marx Coaching annimmt und dies schriftlich (per Brief, E-Mail oder Fax) oder mündlich (per Telefon oder persönlich) an Eva Marx Coaching mitteilt.

Eva Marx Coaching ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn Eva Marx Coaching aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen ihre Leistungen nicht erbringen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die Eva Marx Coaching in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Eva Marx Coaching für die bis zur Ablehnung des Auftrags entstandenen Leistungen, erhalten.

§ 3 Inhalte des Dienstvertrags

Gegenstand des Vertrages können die folgenden Leistungen sein (nicht vollständige Auflistung):

  • Einzelcoaching
  • Team-Coaching
  • Workshop-Moderation

Die Angebote können sowohl in Präsenz als auch online angeboten werden. Eva Marx Coaching kann die Leistungen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache anbieten.

Eva Marx Coaching erbringt ihreLeistungen gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Coaching und Moderation anwendet. Eva Marx Coaching ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprechen, sofern der Auftraggeber hierüber keine Entscheidung trifft. Eva Marx Coaching übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Seminarunterlagen.

Die Leistungen der Eva Marx Coaching sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Personenbezogene Leistungen wie Coaching sind dann erbracht, wenn die vereinbarten Termine/Sitzungen stattgefunden haben. Unerheblich ist, ob oder wann der Auftraggeber die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt.

Der Auftraggeber tritt entweder selbst als Coachee (zu coachende Person) auf oder erteilt den Auftrag für das Coaching und/oder die Moderation einer oder mehrerer Personen (z. B. Mitglieder seines Teams). Dies ist insbesondere für die vorangegangenen Abschnitte in diesem Paragrafen sowie für die § 4, 5, 6 und 9 relevant, da insbesondere die darin getroffenen Vereinbarungen sowohl für Auftraggeber als auch Coachees gelten.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers und der Coachees

Ein bedeutender und wesentlicher Faktor für die Leistungserbringung der Eva Marx Coaching ist die Mitwirkung des Auftraggebers. Die Dienstleistungen der Eva Marx Coaching beruhen auf gegenseitigem Vertrauen und Kooperation. Der Auftraggeber wird bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang, in dem für die jeweilige Leistungserbringung erforderlichen Maß bestmöglich unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Vertragsausführung notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig schaffen. Eva Marx Coaching macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass sämtliche Leistungen freie, aktive und selbstverantwortliche Prozesse sind und ein bestimmter Erfolg nicht versprochen werden kann. Eva Marx Coaching steht dem Auftraggeber als Prozessbegleiterin bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen unterstützend zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Auftraggeber geleistet. Der Auftraggeber sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich zu entwickeln. Stellungnahmen und Empfehlungen von Seiten der Eva Marx Coaching bereiten eigene Entscheidungen des Auftraggebers vor, können sie aber nicht ersetzen.

Eva Marx Coaching erbringt die Leistungen auf der Grundlage der vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.

Verzögerungen, welche daraus entstehen, dass der Auftraggeber seinen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vereinbarte Fertigstellungs- oder Leistungsfristen verlängern sich unter Berücksichtigung der erforderlichen Anlaufzeit angemessen. Dadurch entstehende Zusatzaufwände sind vom Auftraggeber zu tragen.

Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Ansprechperson, die Entscheidungen treffen oder herbeiführen kann.

Eva Marx Coaching ist berechtigt, die Leistungserbringung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn Coachee oder Auftraggeber die Coachinginhalte verneinen.

Auch der Auftraggeber hat das Recht, die Zusammenarbeit zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Termin und schriftlich (per E-Mail) erfolgen.

§ 5 Überlassene Unterlagen und Geheimhaltung

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Texte, grafische Darstellungen etc., behält sich die Eva Marx Coaching Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, Eva Marx Coaching erteilt dazu dem Auftraggeber ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, von denen er im Rahmen der Zusammenarbeit Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit Eva Marx Coaching Dritten gegenüber zu verwenden. Dies gilt auch für alle Konzepte, Methoden und Unterlagen, die Eva Marx Coaching im Rahmen des Prozesses zum Einsatz bringt.

Die ausgehändigten Unterlagen und andere dem Auftraggeber zum Veranstaltungszweck überlassene Medien (in gedruckter oder auch elektronischer Form) sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Auftraggebers zu Lernzwecken bestimmt, sofern nichts anderes vereinbart ist; dieses Recht ist nicht auf Dritte übertragbar. Nachdruck, Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Unterlagen oder von Teilen davon sind ausdrücklich untersagt.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung wirkt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.

§ 6 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihr im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder den Umständen nach als vertraulich anzusehen sind, geheim zu halten. Das gilt insbesondere für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebsgeheimnis erkennbar sind. Beide Parteien haben durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sowie durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen sicherzustellen, dass derartige Informationen nur solchen Mitarbeitenden oder Unterauftragnehmern zugänglich gemacht werden, denen gegenüber eine Offenlegung notwendig ist. Dies gilt auch für mit den Parteien ggf. verbundene Unternehmen. Beide Parteien werden darüber hinaus sicherstellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf derartige Informationen erhalten können. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß bleibt auch nach Beendigung des Vertrages dauerhaft bestehen.

Eva Marx Coaching behandelt die Daten der Auftraggeber und Coachees vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnisse der Coachees Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Coachees. Sind Auftraggeber und Coachee nicht die gleiche Person und besteht beim Auftraggeber die Erwartung einer Berichterstattung aus den Coachingterminen so sind entsprechende Vereinbarungen vor Vertragsschluss gesondert mit Eva Marx Coaching zu treffen.

§ 6 Abs. 2 ist nicht anzuwenden, wenn Eva Marx Coaching aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig bin. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

§ 6 Abs. 2 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen Eva Marx Coaching oder ihre Berufsausübung stattfinden und Eva Marx Coaching sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

§ 7 Vergütung

Eva Marx Coaching hat neben dem Vergütungsanspruch für die vereinbarte Dienstleistung einen Anspruch auf Erstattung der Auslagen und Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Fahrtkosten werden nach Beleg bzw. bei Autofahrten mit einer Km-Pauschale in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer berechnet. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet, sofern sie anfällt. Alle Vergütungsbestandteile verstehen sich in Euro.

Die Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, unbar gegen Rechnung zu zahlen. Alle Preise werden umsatzsteuerfrei aufgrund § 19 UstG (Kleinunternehmerregelung) ausgewiesen. Rechnungen werden per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments versendet und sind 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

Soweit nicht ausdrücklich ein Fest-/ Pauschalpreis vereinbart ist, schuldet der Auftraggeber die Zahlung einer Vergütung nach geleistetem Aufwand.

Eva Marx Coaching kann einzelne Leistungsabschnitte innerhalb des Vertrages in monatlichen Zeitabschnitten abrechnen (Teilvergütung).

Zu einer Aufrechnung mit den Forderungen der Eva Marx Coaching oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Auftraggeber nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

Eva Marx Coaching ist berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abzutreten.

Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist Eva Marx Coaching berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zu verlangen. In diesem Fall ist Eva Marx Coaching außerdem berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung einzustellen, ohne dass Eva Marx Coaching in Verzug gerät; vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich in diesem Fall um die Dauer des Zahlungsverzugs zuzüglich erforderlicher Anlaufzeiten.

Sofern vertraglich individuell nicht anders vereinbart gilt: Bei nicht in Anspruch genommenen und vorab schriftlich (per E-Mail) vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Auftraggeber unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Auftraggeber einen Ersatztermin vereinbart.

Termine, die von Seiten der Eva Marx Coaching abgesagt werden müssen, werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Eva Marx Coaching. Eva Marx Coaching schuldet auch keine Angabe von Gründen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Eva Marx Coaching haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet Eva Marx Coaching – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zum jeweils vereinbarten Vertragswert.

Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen der Eva Marx Coaching.

§ 9 Datenschutz

Eva Marx Coaching verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Dazu werden auch automatische Datenverarbeitungsprogramme eingesetzt. Bei der Datenverarbeitung erfüllt Eva Marx Coaching alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Zur Vertragsabwicklung werden Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten sowie E-Mail-Adresse des Auftraggebers benötigt. Die personenbezogenen Daten werden von Eva Marx Coaching ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung genutzt. Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten erhalten. Eva Marx Coaching behandelt diese Information vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, ausgenommen an Partner und Partnerfirmen, welche die Daten zur Abwicklung des Vertrages benötigen.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

§ 11 Gerichtsstand

Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner